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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74   

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BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74 (https://dejure.org/1975,316)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1975 - 4 StR 310/74 (https://dejure.org/1975,316)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1975 - 4 StR 310/74 (https://dejure.org/1975,316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsvoraussetzungen eines räuberischen Diebstahls - Zeitpunkt der Vollendung eines Diebstahls - Betreffen eines Diebes auf frischer Tat - Abgrenzung zwischen Raub und räuberischem Diebstahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 252

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 95
  • NJW 1975, 1176
  • MDR 1975, 590
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Der Zeitpunkt der Vollendung, nicht derjenige der tatsächlichen Beendigung des Diebstahls entscheidet nach fast einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum über die Abgrenzung des räuberischen Diebstahls vom Raub (RGSt 73, 343, 346; BGHSt 9, 255, 257; 13, 64; 16, 271, 277; BGH NJW 1968, 2386; BGH bei Dallinger MDR 1969, 359; BGH Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 475/66 - besprochen von Dallinger in MDR 1967, 896; Baldus in LK § 252 StGB Rnr. 5; Schönke/Schröder 17. Aufl. § 252 StGB Rnr, 3; Lackner/Maaßen, § 252 StGB Anm. 2; a.A. Dreher 35. Aufl. § 252 StGB Anm. 1 B, der sich jedoch zu Unrecht auf BGHSt 20, 194 beruft, vgl. LK a.a.O.).

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens (BGHSt 16, 271, 273).

    Nach der in der Rechtsprechung und im Schrifttum herrschenden Auffassung wird ein Dieb auf frischer Tat betroffen, wenn er alsbald nach der Vollendung der Tat am Tatort oder in deren Nähe von einer anderen Person wahrgenommen oder bemerkt wird (RGSt 73, 346; BGHSt 9, 255, 257; 16, 271, 277; BGH JZ 1951, 376; BGH GA 1968, 304; BGH NJW 1958, 1547; LK 9. Aufl. § 252 StGB Rnr. 7; Schönke/Schröder 17. Aufl. § 252 StGB Rnr. 4; Dreher 35. Aufl, § 252 StGB Anm. 1 C).

  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Der Zeitpunkt der Vollendung, nicht derjenige der tatsächlichen Beendigung des Diebstahls entscheidet nach fast einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum über die Abgrenzung des räuberischen Diebstahls vom Raub (RGSt 73, 343, 346; BGHSt 9, 255, 257; 13, 64; 16, 271, 277; BGH NJW 1968, 2386; BGH bei Dallinger MDR 1969, 359; BGH Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 475/66 - besprochen von Dallinger in MDR 1967, 896; Baldus in LK § 252 StGB Rnr. 5; Schönke/Schröder 17. Aufl. § 252 StGB Rnr, 3; Lackner/Maaßen, § 252 StGB Anm. 2; a.A. Dreher 35. Aufl. § 252 StGB Anm. 1 B, der sich jedoch zu Unrecht auf BGHSt 20, 194 beruft, vgl. LK a.a.O.).

    Dem stand nicht entgegen, daß der Angeklagte den Entschluß, Gewalt anzuwenden, unwiderlegbar erst während der Tatausführung gefaßt hat (BGHSt 13, 259; 20, 194, 197; 22, 227, 228).

    Hiernach genügt es, wenn sich der Räuber erst während des Tathergangs entschlieißt, einen mitgebrachten oder am Tatort gefundenen, dazu geeigneten Gegenstand als Waffe zur Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder als Drohmittel zu benutzen (BGHSt 13, 259; 20, 194, 197).

  • BGH, 08.06.1956 - 2 StR 206/56
    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Der Zeitpunkt der Vollendung, nicht derjenige der tatsächlichen Beendigung des Diebstahls entscheidet nach fast einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum über die Abgrenzung des räuberischen Diebstahls vom Raub (RGSt 73, 343, 346; BGHSt 9, 255, 257; 13, 64; 16, 271, 277; BGH NJW 1968, 2386; BGH bei Dallinger MDR 1969, 359; BGH Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 475/66 - besprochen von Dallinger in MDR 1967, 896; Baldus in LK § 252 StGB Rnr. 5; Schönke/Schröder 17. Aufl. § 252 StGB Rnr, 3; Lackner/Maaßen, § 252 StGB Anm. 2; a.A. Dreher 35. Aufl. § 252 StGB Anm. 1 B, der sich jedoch zu Unrecht auf BGHSt 20, 194 beruft, vgl. LK a.a.O.).

    Nach der in der Rechtsprechung und im Schrifttum herrschenden Auffassung wird ein Dieb auf frischer Tat betroffen, wenn er alsbald nach der Vollendung der Tat am Tatort oder in deren Nähe von einer anderen Person wahrgenommen oder bemerkt wird (RGSt 73, 346; BGHSt 9, 255, 257; 16, 271, 277; BGH JZ 1951, 376; BGH GA 1968, 304; BGH NJW 1958, 1547; LK 9. Aufl. § 252 StGB Rnr. 7; Schönke/Schröder 17. Aufl. § 252 StGB Rnr. 4; Dreher 35. Aufl, § 252 StGB Anm. 1 C).

    Das Merkmal des "Betreffens auf frischer Tat" dient mithin nur dazu, die Voraussetzungen, unter denen ein Dieb einem Räuber gleichzustellen ist, zeitlich und örtlich einzugrenzen (vgl. RGSt 73, 343, 345; BGHSt 9, 255, 257; BGH NJW 1968, 2386; vgl. dazu auch Bindokat NJW 1956, 1686).

  • BGH, 13.10.1959 - 5 StR 377/59

    Begehung eines Raubes i.F.d. Ansichnahme und Gebrauchnahme eines Gegenstands am

    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Dem stand nicht entgegen, daß der Angeklagte den Entschluß, Gewalt anzuwenden, unwiderlegbar erst während der Tatausführung gefaßt hat (BGHSt 13, 259; 20, 194, 197; 22, 227, 228).

    Hiernach genügt es, wenn sich der Räuber erst während des Tathergangs entschlieißt, einen mitgebrachten oder am Tatort gefundenen, dazu geeigneten Gegenstand als Waffe zur Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder als Drohmittel zu benutzen (BGHSt 13, 259; 20, 194, 197).

  • BGH, 21.04.1959 - 5 StR 74/59
    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Der Zeitpunkt der Vollendung, nicht derjenige der tatsächlichen Beendigung des Diebstahls entscheidet nach fast einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum über die Abgrenzung des räuberischen Diebstahls vom Raub (RGSt 73, 343, 346; BGHSt 9, 255, 257; 13, 64; 16, 271, 277; BGH NJW 1968, 2386; BGH bei Dallinger MDR 1969, 359; BGH Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 475/66 - besprochen von Dallinger in MDR 1967, 896; Baldus in LK § 252 StGB Rnr. 5; Schönke/Schröder 17. Aufl. § 252 StGB Rnr, 3; Lackner/Maaßen, § 252 StGB Anm. 2; a.A. Dreher 35. Aufl. § 252 StGB Anm. 1 B, der sich jedoch zu Unrecht auf BGHSt 20, 194 beruft, vgl. LK a.a.O.).

    Daß dies nicht der alleinige Beweggrund für sein Vorgehen war, schliesst, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, die Anwendung des § 252 StGB nicht aus (BGHSt 9, 162; 13, 64).

  • BGH, 10.09.1968 - 1 StR 384/68

    Gebrauchsentwendung als Diebstahl im Sinn des § 252 Strafgesetzbuch (StGB) -

    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Der Zeitpunkt der Vollendung, nicht derjenige der tatsächlichen Beendigung des Diebstahls entscheidet nach fast einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum über die Abgrenzung des räuberischen Diebstahls vom Raub (RGSt 73, 343, 346; BGHSt 9, 255, 257; 13, 64; 16, 271, 277; BGH NJW 1968, 2386; BGH bei Dallinger MDR 1969, 359; BGH Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 475/66 - besprochen von Dallinger in MDR 1967, 896; Baldus in LK § 252 StGB Rnr. 5; Schönke/Schröder 17. Aufl. § 252 StGB Rnr, 3; Lackner/Maaßen, § 252 StGB Anm. 2; a.A. Dreher 35. Aufl. § 252 StGB Anm. 1 B, der sich jedoch zu Unrecht auf BGHSt 20, 194 beruft, vgl. LK a.a.O.).

    Das Merkmal des "Betreffens auf frischer Tat" dient mithin nur dazu, die Voraussetzungen, unter denen ein Dieb einem Räuber gleichzustellen ist, zeitlich und örtlich einzugrenzen (vgl. RGSt 73, 343, 345; BGHSt 9, 255, 257; BGH NJW 1968, 2386; vgl. dazu auch Bindokat NJW 1956, 1686).

  • RG, 23.10.1939 - 3 D 732/39

    Auch der Gewahrsamsinhaber, dem die Sache aus der Hand weggenommen wird, kann den

    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Der Zeitpunkt der Vollendung, nicht derjenige der tatsächlichen Beendigung des Diebstahls entscheidet nach fast einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum über die Abgrenzung des räuberischen Diebstahls vom Raub (RGSt 73, 343, 346; BGHSt 9, 255, 257; 13, 64; 16, 271, 277; BGH NJW 1968, 2386; BGH bei Dallinger MDR 1969, 359; BGH Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 475/66 - besprochen von Dallinger in MDR 1967, 896; Baldus in LK § 252 StGB Rnr. 5; Schönke/Schröder 17. Aufl. § 252 StGB Rnr, 3; Lackner/Maaßen, § 252 StGB Anm. 2; a.A. Dreher 35. Aufl. § 252 StGB Anm. 1 B, der sich jedoch zu Unrecht auf BGHSt 20, 194 beruft, vgl. LK a.a.O.).

    Das Merkmal des "Betreffens auf frischer Tat" dient mithin nur dazu, die Voraussetzungen, unter denen ein Dieb einem Räuber gleichzustellen ist, zeitlich und örtlich einzugrenzen (vgl. RGSt 73, 343, 345; BGHSt 9, 255, 257; BGH NJW 1968, 2386; vgl. dazu auch Bindokat NJW 1956, 1686).

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Die Vollendung des Diebstahls setzt keinen gesicherten Gewahrsam voraus (BGHSt 23, 254, 255 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.08.1968 - 4 StR 310/68

    Räuberischer Charakter einer Erpressung - Begehen eines Teils der räuberischen

    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Dem stand nicht entgegen, daß der Angeklagte den Entschluß, Gewalt anzuwenden, unwiderlegbar erst während der Tatausführung gefaßt hat (BGHSt 13, 259; 20, 194, 197; 22, 227, 228).
  • BGH, 06.08.1974 - 1 StR 226/74

    Inhaltliche Anforderungen an den Eröffnungsbeschluss - Abgrenzung "Eröffnungs-

    Auszug aus BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
    Dieser Verbindungsbeschluß hatte für die beim Schöffengericht Gelsenkirchen angeklagte Sache die Wirkung eines Eröffnungsbeschlusses (BGH Urteile vom 30. Juli 1974, 1 StR 200/74, und vom 6. August 1974, 1 StR 226/74).
  • BGH, 30.07.1974 - 1 StR 200/74

    Vorliegen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses bezüglich einer Anklage -

  • BGH, 21.06.1967 - 4 StR 475/66

    Verurteilung wegen eines gemeinschaftlichen räuberischen Diebstahls - Verletzung

  • BGH, 04.05.1956 - 5 StR 36/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.07.1958 - 4 StR 208/58
  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78

    Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen',

    Das Merkmal "auf frischer Tat betroffen" in § 252 StGB ist nicht verwirklicht, wenn der Bestohlene, dem die Brieftasche aus seiner Kleidung entwendet wird, nach dem Diebstahl bis zur Nötigungshandlung des Täters mit diesem zusammenbleibt, ohne den Diebstahl bemerkt zu haben (im Anschluß an BGHSt 26, 95).

    Es folgt damit der herrschenden Meinung in Lehre und Rechtsprechung, wonach die Vollendung der Tat und nicht erst deren Beendigung die Grenzlinie zwischen den beiden Straftatbeständen bezeichnet (vgl. zuletzt BGH NJW 1975, 1176, insoweit in BGHSt 26, 95 nicht abgedruckt).

    Das Landgericht hält dieses Merkmal mit Rücksicht auf das Urteil BGHSt 26, 95 für gegeben, nach dessen Leitsatz auf frischer Tat auch der Dieb betroffen wird, der durch schnelles Zuschlagen dem Bemerktwerden zuvorkommt.

    Einerseits wird von der herrschenden Auffassung vorausgesetzt, daß der Täter sich alsbald nach Vollendung der Tat am Tatort oder doch in dessen Nähe aufhält (RGSt 73, 343, 345; BGHSt 26, 95; Dreher/Tröndle a.a.O.; Samson a.a.O. Rdn 4; Eser in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. § 252 Rdn 4; Baldus in LK 9. Aufl. § 252 Rdn 8; OLG Oldenburg HESt 2, 312).

  • BGH, 08.03.1988 - 5 StR 532/87

    Diebstahl einer Jacke in einem Kaufhaus - Abgrenzung des versuchten Diebstahls

    Ob das der Fall ist, richtet sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens (BGH NStZ 1987, 71 m. weit. Nachw.), 'ist wesentlich Tatfrage' (BGH NJW 1975, 1176), bzw. 'hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, die im wesentlichen der Tatrichter zu beurteilen' hat (Senat a.a.O.).
  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Das gilt zunächst für die Urteile vom 30. Juli 1974 (1 StR 200/74) und vom 27. Februar 1975 (4 StR 310/74).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07

    Verurteilung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen; Gewaltanwendung gegen einen

    Zwar braucht danach die Absicht der Gewahrsamsbehauptung nicht der einzige oder dominierende Beweggrund des Täters zu sein; es reicht vielmehr aus, wenn sie durch andere Motive, insbesondere die Fluchtabsicht, begleitet wird, ohne von dieser verdrängt zu werden (BGHSt 13, S. 64, 65, BGHSt 16, S. 1, 4, BGHSt 26, S. 95, 97; BGH NStZ 2000, S. 530; BGH NStZ 1984, S. 454, 455).
  • OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04

    Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht

    Jemand kann im reinen Wortsinn einen Dieb betreffen, ohne dass ihm dessen Anwesenheit bewusst wird (vgl. BGHSt 26, 95).

    Dafür reicht es nicht aus, dass der Täter sich nur der Ergreifung entziehen will, während es andererseits allgemeiner Auffassung entspricht, dass die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muss (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455; Eser a.a.O.; Tröndle/Fischer a.a.O.).

  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00

    Tötungsvorsatz bei Fluchthandlungen; Gefährliche Körperverletzung; (Schwerer)

    Es entspricht vielmehr allgemeiner Auffassung, daß die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muß (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455; Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 252 Rdn. 7; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 252 Rdn. 9).
  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89

    Schwerer Raub - Fesselungsmaterial - Fesselung des Opfers - Widerstand brechen -

    Den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt auch derjenige, der erst während der Tat den Entschluß faßt, einen aus anderem Anlaß mitgebrachten Gegenstand zur Verhinderung eines vom Opfer erwarteten Widerstands einzusetzen (ständige Rechtsprechung, BGHSt 30, 375 f; BGH NJW 1975, 1176 f; BGH, Urteile vom 22. Juni 1977 - 3 StR 197/77 und 23. Juni 1977 - 4 StR 194/77).

    Auch wird der Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte das zur Knebelung verwendete Mittel erst am Tatort vorgefunden und an sich genommen hat (BGH NJW 1975, 1176 f; BGH, Urteil vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76).

  • BGH, 22.05.1984 - 5 StR 238/84

    Anwendbarkeit des § 252 Strafgesetzbuch (StGB) bei Vorliegen anderer Beweggründe

    Die Vorschrift des § 252 StGB ist auch dann anwendbar, wenn die Absicht des Täters, sich im Besitz der gestohlenen Sache zu erhalten, nicht der einzige Beweggrund für die Gewaltanwendung ist (BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97).
  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 203/84

    Anforderungen an Verfahrensrügen hinsichtlich Aufklärungserfordernis und

    Der Angeklagte hat die Flasche Remy Martin und die Hasenkeule gestohlen, als er sie in der Absicht, sie nicht zu bezahlen, in seine Einkaufstasche legte (vgl. BGHSt 23, 254, 255; 26, 95) [BGH 27.02.1975 - 4 StR 310/74].

    Die Tat ist deshalb nicht als (versuchter oder vollendeter) Raub zu beurteilen, sondern als räuberischer Diebstahl (vgl. BGHSt 26, 95 f [BGH 27.02.1975 - 4 StR 310/74]; 28, 224, 225 f).

  • OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04

    Erfordernis der Besitzerhaltungsabsicht i. S. d. § 252 Strafgesetzbuch (StGB);

    Dafür reicht es nicht aus, dass der Täter sich nur der Ergreifung entziehen will, während es andererseits allgemeiner Auffassung entspricht, dass die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muss (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455; Eser in Schönke/Schröder a.a.O.; Tröndle/Fischer a.a.O.).
  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 605/15

    Strafverfahren wegen schweren Bandendiebstahls: Versuchsbeginn bei Mittäterschaft

  • OLG Köln, 14.12.1988 - Ss 685/88

    Diebstahl und Unterschlagung: Beweiswürdigung beim Ladensdiebstahl

  • OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19

    Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss

  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 249/95

    Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten Mordes, schwerer räuberischer

  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen

  • BGH, 15.05.1984 - 5 StR 283/84

    Durchführung der Hauptverhandlung ohne Eröffnungsbeschluss - Ersetzen des

  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81

    Abgrenzung eines Beweisantrages von der bloßen Beweisanregung - Anforderungen an

  • BGH, 08.10.1975 - 2 StR 404/75

    Bedeutung des Zeitpunkts der Vollendung für die Abgrenzung des räuberischen

  • LG Bonn, 23.06.2021 - 50 KLs 8/21
  • BGH, 18.10.1982 - AnwSt (R) 9/82

    Rechtsanwalt - Vertretungsverbot - Standesverstoß - Terroristenprozeß - Ausmaß -

  • BGH, 23.06.1977 - 4 StR 194/77

    Schwerer Raub bei Verwendung eines mitgebrachten Gegenstands (Flasche) als Waffe

  • BGH, 22.06.1977 - 3 StR 197/77

    Fassung des Entschlusses, einen geeigneten Gegenstand als Tatwaffe einzusetzen,

  • BGH, 01.07.1976 - 4 StR 242/76

    Anforderungen an die Darstellung von Urteilsgründen - Annahme von

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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,186
BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75 (https://dejure.org/1975,186)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1975 - 4 StR 62/75 (https://dejure.org/1975,186)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1975 - 4 StR 62/75 (https://dejure.org/1975,186)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Vorsatz bezüglich Geringwertigkeit

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Diebstahl und einer Genussmittelentwendung - Annahme eines besonders schweren Fall des Diebstahls bei Entwendung einer geringwertigen Sache - Stellung eines Antrags oder Bejahung eines öffentlichen Interesses bei Diebstahl geringwertiger Sachen

  • opinioiuris.de

    Vorsatz bezüglich Geringwertigkeit

  • rechtsportal.de

    StGB (1975) § 243 Abs. 2, § 248 a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 104
  • NJW 1975, 1286
  • NJW 1975, 1570 (Ls.)
  • NJW 1975, 2213 (Ls.)
  • MDR 1975, 590
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75
    Durch das Vorliegen der erschwerenden Umstände des § 243 StGB wird der Tatbestand des Diebstahls gemäß § 242 StGB nicht geändert; der § 243 StGB enthält nur eine Strafzumessungsregel mit Regelbeispielen (BGHSt 23, 254, 256; BGH NJW 1970, 2120).
  • BGH, 13.08.1970 - 4 StR 276/70

    Hinweis auf besonders schweren Fall des Diebstahl im Urteilssatz

    Auszug aus BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75
    Durch das Vorliegen der erschwerenden Umstände des § 243 StGB wird der Tatbestand des Diebstahls gemäß § 242 StGB nicht geändert; der § 243 StGB enthält nur eine Strafzumessungsregel mit Regelbeispielen (BGHSt 23, 254, 256; BGH NJW 1970, 2120).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 451/68

    Mundraub bei geringfügigem Diebstahl zur Befriedigung eines unmittelbaren

    Auszug aus BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75
    Richtig wäre damals gewesen (BGHSt 21, 244; 22, 275, 278), den Angeklagten wegen versuchten Diebstahls in einem schweren Fall in Tateinheit mit Genußmittelentwendung zu verurteilen.
  • BGH, 17.08.1972 - 4 StR 328/72

    Der Gesamtvorsatz - Einführung der Regelbeispielstechnik - Das Verhältnis von §

    Auszug aus BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75
    Ein einheitlicher vollendeter Diebstahl, bei welchem die Erschwerungsgründe des § 243 StGB auch nur in einem bestimmten Stadium der Ausführung zutreffen, kann nur einheitlich im Ganzen entweder als vollendeter Diebstahl in einem besonders schweren Falle gemäß § 243 StGB oder als einfacher Diebstahl gemäß § 242 StGB angesehen werden (BGH Urteil vom 17. August 1972 - 4 StR 328/72 - vgl. auch Dreher StGB 35. Aufl. § 243 Anm. 9).
  • BGH, 09.06.1967 - 4 StR 187/67
    Auszug aus BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75
    Richtig wäre damals gewesen (BGHSt 21, 244; 22, 275, 278), den Angeklagten wegen versuchten Diebstahls in einem schweren Fall in Tateinheit mit Genußmittelentwendung zu verurteilen.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Zwar handelt es sich bei diesen Sonderstrafrahmen nach herrschender Meinung (vgl. BGHSt 23, 254 ; 26, 104 ; Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, Vor §§ 38 ff., Rn. 47; Theune, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2007, Vor §§ 46 ff. Rn. 18) um gesetzliche Strafzumessungsregeln, die mit Ausnahme von § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht in den Urteilstenor aufzunehmen sind.
  • KG, 08.01.2015 - 121 Ss 211/14

    Beuteerhaltungsabsicht; Geringwertigkeit des Diebesguts

    Die vorliegende Bestimmung der Geringwertigkeitsgrenze ist im Übrigen auch mit der Rechtsprechung des BGH, der beispielsweise wiederholt zehn Schachteln Zigaretten als geringwertig angesehen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 1975 - 4 StR 62/75 - [juris]; insoweit in BGHSt 26, 104 ff. nicht abgedruckt; NJW 1964, 117; s. auch Vogel aaO Rn. 7), vereinbar.
  • BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85

    Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls

    Welche Bedeutung die Umwandlung des § 243 StGB von einem selbständigen Tatbestand in eine bloße Strafzumessungsvorschrift mit Regelbeispielen (BGHSt 23, 254, 256 f; 26, 104, 105) für die Beantwortung der Vorlegungsfrage hat, läßt sich dem Gesetz nicht unmittelbar entnehmen; eine ausdrückliche Regelung fehlt.

    Auch steht die Rechtsansicht des Senats im Einklang mit der Rechtsprechung, nach der es für die Frage, ob die Annahme eines besonders schweren Falles nach § 243 Abs. 2 StGB ausgeschlossen ist, entscheidend auf die innere Tatseite ankommt (BGHSt 26, 104).

    Seine Lösung ist auch nicht in dem Sinne logisch vorgezeichnet, daß eine Wertung der Tat als besonders schwerer Fall von vornherein ausschiede (vgl. BGHSt 26, 104, 105; Zipf JR 1981, 119, 121).

  • OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13

    Gewerbsmäßigkeit; Regelbeispiel; Arbeitslosengeld

    Die umschriebenen äußeren oder inneren Tatmodalitäten sind nach der Gesetzestechnik lediglich Regelbeispiele für Straferschwerungsgründe (BGHSt 23, 254, [256 f.]; 26, 104, [105]).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86

    Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der

    Hat der Täter unter erschwerenden Umständen (§ 243 Abs. 1 StGB) mit der Ausführung eines Diebstahls begonnen, ohne dabei seinen Vorsatz auf die Entwendung geringwertiger Sachen beschränkt zu haben, hat er dann aber, weil er nichts sonst Mitnehmenswertes fand, nur eine geringwertige Sache mitgenommen, so bezieht sich die Tat nicht im Sinne des § 243 Abs. 2 StGB auf eine geringwertige Sache (BGHSt 26, 104).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Die in § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB umschriebenen äußeren oder inneren Tatmodalitäten sind nach der Gesetzestechnik Regelbeispiele für Straferschwerungsgründe (BGHSt 23, 254, 256/257; 26, 104, 105).
  • BGH, 12.07.2011 - 1 StR 312/11

    Besonders schwerer Diebstahl (Voraussetzungen der Geringwertigkeit: Vorsatz und

    Der § 248a StGB kann dann nicht eingreifen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 1975 - 4 StR 62/75, BGHSt 26, 104).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2016 - 6 B 12.16

    Wiederholungsprüfung im Ersten Juristisches Staatsexamen - Bestehensgrenze -

    Bricht jemand mit dem Vorsatz ein, mehr als geringwertige Sachen oder auch nur alles Stehlenswerte wegzunehmen, und findet er dann nur geringwertige Sachen und stiehlt diese, so macht er sich wegen vollendeten Diebstahls in einem besonders schweren Fall strafbar, weil sich die Tat im Versuchsstadium auf eine mehr als geringwertige Sache bezogen hat (BGH, Urteil vom 3. April 1975 - 4 StR 62/75 -, BGHSt 26, 104 ff., Rn. 19 bei juris; Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 264/86 -, NStZ 1987, S. 71, Rn. 10 bei juris).
  • BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83

    "Einbrechen" als Tatbestandsmerkmal eines qualifizierten Sondertatbestands des

    StrRG (BGBl I 1969, 645) und des Artikels 19 Nr. 118 EGStGB (BGBl I 1974, 469) enthält vielmehr lediglich eine Strafzumessungsvorschrift nach dem Prinzip der besonders schweren Fälle mit Regelbeispielen (BGHSt 23, 254, 256 f.; 26, 104, 105; BGH NJW 1970, 2120; BGH, Urteile vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 465/76; 7. Dezember 1976 - 5 StR 665/76 - und 22. November 1977 - 5 StR 619/77).
  • OLG Köln, 09.03.2004 - Ss 78/04

    Unwirksame Berufungsbeschränkung auf Strafaussetzung bei unzureichender

    Allerdings ist ein Diebstahl geringwertiger Sachen - hier: Inhalt der Geldbörse im Wert von 20, 00 EUR - selbst dann gegeben, wenn der Täter sogar eine hochwertige Geldbörse stehlen wollte, es dann aber objektiv doch nur zum Diebstahl einer geringwertigen Sache kommt (vgl. BGH NJW 75, 1286; Tröndle/Fischer, a.a.O. § 248 a Rdnr. 5; Hoyer, in: Systematischer Kommentar StGB, § 248 a Rdnr. 12).
  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 630/93

    Erschwerungsgründe - Strafzumessungsregel - Tatbeteiligter - Mittäter -

  • OLG Schleswig, 10.04.2000 - 2 Ss 366/99

    Keller-Fall - Wohnungseinbruchsdiebstahl gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; Begriff

  • OLG Hamm, 08.12.2005 - 2 Ss 467/05

    Diebstahl: Geringwertige Sache; Entwendung geringwertiger Sachen ohne

  • BGH, 27.09.1995 - 2 StR 434/95

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Tateinheit

  • BGH, 01.02.1995 - 2 StR 657/94

    Vernehmung - Widersprechende Aussagen - Alkohol - Trunkenheit - Hilflosigkeit -

  • LG Dortmund, 07.08.2019 - 37 KLs 5/19
  • OLG Düsseldorf, 05.06.1984 - 2 Ws 222/84

    Einbruchsdiebstahl; Diebstahl; Wiederaufnahme des Verfahrens

  • OLG Köln, 18.11.1980 - 1 Ss 957/80

    Rechtmäßigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen fortgesetzten Verstoßes

  • BGH, 08.10.1980 - 2 StR 114/80

    Erörterung von strafmildernden Umständen beim versuchten Diebstahl

  • BGH, 22.11.1977 - 5 StR 619/77

    Tateinheit (fortgesetze Handlung) oder Tatmehrheit bei Diebstählen - Vorliegen

  • BGH, 19.08.1983 - 1 StR 521/83

    Herabsetzung der verhängten Einzelstrafe auf die gesetzlich niedrigste

  • BGH, 15.07.1981 - 2 StR 351/81

    Versuchter Diebstahl durch Wegnahme eines Behältnisses (Aktenkoffer,

  • BGH, 06.12.1977 - 1 StR 688/77

    Verwerfung einer strafrechtlichen Revision bei Diebstahl geringwertiger Sachen -

  • BGH, 22.08.1978 - 1 StR 374/78

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Diebstahl in einem

  • BGH, 02.08.1978 - 2 StR 158/78

    Bewertung der Verwendung einer ungeladenen Luftpistole bei der Begehung eines

  • BGH, 26.04.1977 - 1 StR 188/77

    Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte bei fortgesetzten Verfehlungen gegen

  • BGH, 13.06.1975 - 2 StR 181/75

    Rechtsnatur des Diebstahls geringwertiger Sachen - Beschwer des Angeklagten durch

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